AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fratzenbox GbR durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
(2) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von fratzenbox.com durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Mietgegenstands.
(3) Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fratzenbox GbR diese schriftlich anerkennt.
(4) Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

 

2. Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Fotoboxen und Zubehör (Miete). Die Gebrauchsüberlassung erfolgt ausschließlich zum Zweck eigener Nutzung.

 

3. Zustandekommen des Vertrags
Mit der Bestellung über das Kontaktformular oder andere Kommunikationswege wird ein verbindliches Angebot für ein Mietverhältnis abgegeben. Erst durch die schriftliche Bestätigung durch die Fratzenbox GbR kommt der Mietvertrag zustande. Grundlage für diesen Vertrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fratzenbox GbR.

 

4. Eigentumsvorbehalt
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht für einen vorher vereinbarten Zeitraum übertragen. Die Mietgegenstände bleiben Eigentum der Fratzenbox GbR, auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

 

5. Preise
(1) Alle Preise sind Endpreise. Sie enthalten 19 % Mehrwertsteuer.
(2) Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Vertragsbeginn auf das Konto der Fratzenbox GbR zu begleichen. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die Fratzenbox GbR – ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.
(3) Die Fratzenbox GbR behält sich vor, ihre Produkte nur gegen Vorkasse zu liefern.
(4) Kaution kann in bis zu zweifacher Höhe des Mietpreises verlangt werden. Diese ist vor Mietbeginn fällig.

 

6. Mietdauer
(1) Die Mietdauer beginnt in der Regel mit Überlassung der Mietgegenstände. Bei Speditionslieferung kann es sein, dass die Ware vor der vereinbarten Mietzeit geliefert wird. Diese Zeit wird nicht gesondert berechnet.
(2) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, so kann die Fratzenbox GbR – vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche – für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete verlangen. Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses bei fortgesetztem Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit gemäß § 545 BGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

7. Kündigung / Stornierung
Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt, fallen Kosten an. Diese betragen

  • Bis 10 Wochen vor dem gebuchten Zeitraum 10 % der vereinbarten Mietgebühr
  • Bis 6 Wochen vor dem gebuchten Zeitraum 20 % der vereinbarten Mietgebühr
  • Bis 4 Wochen vor dem gebuchten Zeitraum 30 % der vereinbarten Mietgebühr
  • Bis 2 Wochen vor dem gebuchten Zeitraum 40 % der vereinbarten Mietgebühr
  • Bis 1 Woche vor dem gebuchten Zeitraum 50 % der vereinbarten Mietgebühr
  • In der letzten Woche vor dem gebuchten Zeitraum die volle Höhe der vereinbarten Mietgebühr

 

8. Pflichten des Kunden

(1) Der Mieter darf die ihm überlassenen Gegenstände nur entsprechend der in der Beschreibung genannten Art benutzen.
(2) Er ist verpflichtet, die Gegenstände sorgsam und pfleglich zu behandeln.

 

9. Verbotene Nutzung
(1) Es ist untersagt, die überlassenen Gegenstände in ihrer Form und Beschaffenheit zu verändern.
(2) Die Geräte dürfen weder geöffnet noch Teile daraus herausgebrochen oder entfernt werden.
(3) Es ist nicht erlaubt, andere Gegenstände, darunter Teller und Gläser, auf den Mietsachen abzustellen oder Flüssigkeiten einzuführen.
(4) Dem Kunden wird untersagt, die Mietgegenstände an Dritte weiterzuvermieten oder zu verkaufen. 

 

10. Haftung
(1) Die Fratzenbox GbR übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Kunde trägt die Verantwortung für die erstellten Fotografien und deren Verwendung.
(2) Der Mieter trägt Verantwortung für die ihm von der Fratzenbox GbR überlassenen Gegenstände. Er haftet dabei auch für andere Veranstaltungsteilnehmer bei Verunreinigung, Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände.
(3) Bei Verunreinigung, Beschädigung oder Verlust der Mietgegenstände – auch durch Diebstahl – übernimmt der Mieter sämtliche Kosten, die für Reparatur und Aufwand anfallen. Wird eine Neuanschaffung nötig, übernimmt der Mieter diese Kosten. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert der Fratzenbox bei einem angenommenen Neuwert von 8500 Euro.
(4) Jegliche Schadensersatzansprüche gegen die Fratzenbox GbR und deren Gesellschafter sind – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen.

 

11. Allgemein
(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Firmensitz der Fratzenbox GbR.

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